Gesetzliche Gewährleistung

Offizieller EU-Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung (Gewährleistungslabel)

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung

Für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden, gilt mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, wenn Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Ware bestand und innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist erkennbar wird. In solchen Fällen müssen Verkäufer Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, und in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den QR-Code auf dem obigen Hinweis oder besuchen Sie europa.eu/youreurope/garantien.